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Allgemeine Geschäftsbedingungen
und Widerrufserklärung

CHILLTEN DORSTEN

I. GELTUNGSBEREICH

 

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Apartments, Seminarräume und oder Office-Apartments zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der chillten Hotels (nachfolgend kurz: Vertrag). Der Begriff "Vertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Reservierungs-, Hotelaufnahme-, Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag, Nutzungsvertrag Office Apartment. Die Bezeichnung "Kunde" erfolgt einheitlich für Gast, Besteller, Mieter, Veranstalter, Vermittler etc. Die Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen und Lieferungen der chillten Hotels (nachfolgend kurz: Hotel) unter den folgenden Firmierungen:

 

chillten bottrop

bed&breakfast HOSTELS GmbH

Gungstr. 3, 46240 Bottrop

 

chillten dorsten

chillten UG

Gungstr. 3, 46240 Bottrop

 

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

 

 

II. VERTRAGSABSCHLUSS

 

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Buchungsbestätigung des Hotels. Dem Hotel steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen. Schlägt bei einer Buchung über die Webseite des Hotels (www.chillten.de, www.chillten-bottrop.de, www.chillten-dorsten.de) die Zahlung oder Autorisierung des Zahlungsmittels fehl, erfolgt keine Buchung und es kommt somit kein Vertrag zustande.

 

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Erfolgt die Buchung nicht durch den Kunden selbst sondern durch einen Dritten, haftet der Dritte dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist der Dritte verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzugeben.

 

3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.

 

4. Buchungen dürfen nur durch vollgeschäftsfähige Personen getätigt werden.

 

5. Werden von einem Kunden mehrere Buchungen für Individualreisende von bis zu 11 Personen für denselben Zeitraum vorgenommen, obwohl insoweit auch die Buchung einer Gruppenreise ab 12 Personen möglich ist, behält sich das Hotel vor, die Buchungen als Gruppenbuchung zusammenzufassen und nach deren Regelungen zu behandeln.

 

6. Die jeweils gültige HAUSORDNUNG wird ebenfalls Bestandteil des Vertrages. Die HAUSORDNUNG kann über die Webseite der chillten Hotels (www.chillten.de) herunter geladen oder beim Hotel erfragt werden.

 

 

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG

 

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

2. Das Hotel ist berechtigt, Kunden zum gebuchten Preis in einem anderen Hotel vergleichbarer Ausstattung und Leistung unterzubringen, ohne dass an das Hotel Regressansprüche gestellt werden können, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere die Unterbringung im reservierten Hotel nicht möglich ist.

 

3. Der Kunde ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die von ihm gebuchten oder in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

 

4. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokaler Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss, werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

 

5. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Änderung der Anzahl oder Kategorie der gebuchten Zimmer oder Betten oder der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer, des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmerüberlassung und/oder die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

 

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

 

7. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 6. oder eine Anhebung der vertraglich vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

8. Der Gesamtpreis abzüglich eventuell bereits geleisteter Vorauszahlungen ist, sofern nicht anders vereinbart, nach detaillierter Rechnungsstellung bei Anreise vor Zimmerüberlassung und/oder sonstiger Leistungserbringung des Hotels fällig.

 

9. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 6. für bestehende oder künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 6. und/oder Ziffer 7. geleistet wurde.

 

10. Bei Gruppen ab 12 Personen wird, sofern nicht anders vereinbart, eine erste Vorauszahlung in Höhe von 20 Prozent des gesamten Buchungspreises sofort nach Bestätigung der Buchung fällig. Der Restbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, ohne eine weitere Zahlungsaufforderung seitens des Hotels bis spätestens 4 Wochen vor Anreise als Vorauszahlung fällig. Bei kurzfristigen Gruppenbuchungen innerhalb von 8 Wochen vor Anreise entfällt die erste Vorauszahlung in Höhe von 20 Prozent und der gesamte Buchungspreis wird in voller Höhe sofort nach Bestätigung der Buchung als Vorauszahlung fällig.

 

11. Zahlung auf Rechnung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Hotels, auf die kein Anspruch besteht, und gegen Vorlage einer Kostenübernahme möglich. Kostenübernahmen werden nur von Firmen oder Institutionen mit Sitz in der Europäischen Union akzeptiert. Sofern die Buchung nicht durch eine Behörde oder staatliche Einrichtung vorgenommen wird, benötigt das Hotel eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie. Kostenübernahmen gelten ausschließlich für Übernachtungskosten, sofern nicht ausdrücklich die Übernahme weiterer, explizit aufgeführter Leistungen bestätigt wird. Es werden nur vollständig ausgefüllte Formulare des Hotels oder Kostenübernahmen auf Firmen-Briefpapier akzeptiert, welche mindestens die Buchungsnummer, den/die Gastname/n, das An- und Abreisedatum, die Anzahl der Personen und Zimmer, den Gesamtpreis sowie einen Firmen- bzw. Behörden-/Institutionsstempel und eine Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person beinhalten müssen. Das Hotel behält sich vor, Kostenübernahme-Erklärungen im Einzelfall abzulehnen. Die Rechnung wird nach Aufenthalt des Kunden an die Firma/Institution gesandt.

 

12. Gesonderte Bestätigungen für Visa-Anträge werden nur nach Vorauszahlung des Gesamtpreises der Buchung ausgestellt. Für diesen Service wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR fällig, die zusammen mit der Vorauszahlung zu leisten ist und auch im Falle einer Stornierung der Buchung oder der Ablehnung des Visa-Antrages nicht zurückerstattet wird.

 

13. Sonderangebote und Rabatte sind nicht kombinierbar, es gilt das jeweils günstigere Angebot. Das Hotel behält sich das Recht vor, bei Anreise einen entsprechenden Nachweis vom Kunden einzufordern.

 

14. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang beim Kunden ohne Abzug zahlbar. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Die gesetzlichen Verzugszinsen betragen gegenwärtig bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteilig ist,  5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und im Übrigen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel zudem eine Mahngebühr von 5,00 EUR erheben.

 

15. Eventuell bei der Zahlung des Preises entstehende Bankgebühren und Währungsdifferenzen gehen zu Lasten des Kunden. Bei Rücklastschriften bzw. Chargebacks stellt das Hotel dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung.

 

16. Rückerstattungen erfolgen in der Regel über das ursprünglich genutzte Zahlungsmittel. In Ausnahmefällen ist eine Rückerstattung in bar vor Ort oder per Banküberweisung auf das Konto des Kunden möglich. Sofern das Hotel die Rückerstattung nicht zu vertreten hat, gelten dabei die Regelungen der vorstehenden Ziffer 15.

 

17. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

 

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER GEBUCHTEN LEISTUNGEN (NICHTANREISE / "NO SHOW")

 

1. Das Hotel räumt dem Kunden ein Rücktrittsrecht nach Maßgabe folgender Bestimmungen ein:

 

1.1. Zimmerbuchungen für Individualreisende bis 11 Personen:

 

a) Kostenfreie Stornierungen sind, sofern nicht anders vereinbart, bis 48 Stunden vor dem Anreisetag möglich. Der Anreisetag wird definiert mit 14:00 Uhr Ortszeit in Dorsten.

b) Ist eine Buchung mit dem Status „garantierte Buchung“ (im Folgenden: garantierte Buchung) erfolgt, wird bei einer Stornierung von weniger als 48 Stunden vor dem Anreisetag oder bei Nichtinanspruchnahme der Leistung eine Stornierungspauschale von 90 Prozent des vertraglich vereinbarten Logispreises der ersten Übernachtung berechnet.

c) Abweichend von den vorstehenden Regelungen sind Buchungen mit dem Zusatz „nicht erstattbar“ nicht kostenfrei stornierbar. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für vergünstigte „Fix“-Preise. Eine Rückerstattung im Stornierungsfall ist nicht möglich, der Abzug für ersparte Aufwendungen ist im vergünstigten Preis bereits berücksichtigt.

 

1.2. Zimmerbuchungen für Gruppen ab 12 Personen:

Es gilt eine Frist für kostenfreie Stornierungen von 60 Tagen vor dem Anreisetag für Gruppenbuchungen auf Basis von Mehrbettzimmern. Für Gruppen auf Basis von Einzel- und Doppelzimmern gilt eine Frist für kostenfreie Stornierungen von 45 Tagen vor dem Anreisetag. Diese Fristen gelten auch, wenn der Vertrag innerhalb der jeweiligen Frist abgeschlossen wurde. Nach diesen Fristen sind bei Rücktritt Stornierungspauschalen nach folgender Maßgabe zu zahlen:

 

a) 59 Tage (Gruppenbuchung auf Basis Mehrbettzimmer) bzw. 44 Tage (Gruppenbuchung auf Basis Einzel- und Doppelzimmer) bis 30 Tage vor Anreise sind 30 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungspreises zu zahlen.

b) 29 bis 10 Tage vor Anreise sind 50 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungspreises zu zahlen.

c) 9 bis 1 Tag(e) vor Anreise sind 80 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungspreises zu zahlen.

d) Bei einer Stornierung am Anreisetag oder einer Nichtinanspruchnahme der Leistung werden 90 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungspreises berechnet.

e) Wenn innerhalb dieser Fristen eine Minderung der Personenzahl um mehr als zehn Prozent eintritt, gelten die o. g. Stornierungspauschalen für die stornierten Personen entsprechend. Bis zu zehn Prozent der Personenzahl können bis 1 Tag vor Ankunft kostenfrei storniert werden.

 

1.3. Gebuchte Verpflegungsleistungen können bis 8 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden. Danach wird eine Stornierungspauschale in Höhe von 100 Prozent des vereinbarten Preises berechnet.

 

2. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel die vorgenannten pauschalierten Ersatzansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.

 

3. Die vorstehenden Regelungen zu den Stornierungsfristen und -pauschalen gelten vorbehaltlich anderweitiger vertraglicher Regelungen.

 

4. Die Ausübung des Rücktrittsrechts des Kunden bedarf der Textform.

 

5. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn es von ihm nicht bis zu den oben unter Ziffer 1. genannten Terminen ausgeübt wird.

 

6. Ist das vereinbarte Rücktrittsrecht bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie ersparte Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

 

V. RÜCKTRITT DES HOTELS

 

1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem vertraglich gebuchten Zimmer vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

2. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 6, 7 und 10 vereinbarte oder geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

 

-    höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

 

-    Zimmer oder Räume unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

 

-    das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

 

-    der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

 

-    ein Verstoß gegen Ziffer II Abs. 3 oder 4, Ziffer VI Abs. 4 oder 8 bis 10 vorliegt;

 

-    das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;

 

-    der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 802 c Abs. 3 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

 

-    ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

 

4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

 

VI. AN- UND ABREISE, SONSTIGE BESTIMMUNGEN ZUM HOTELAUFENTHALT

 

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

 

2. Bei Gruppenbuchungen ab 12 Personen mit Unterbringung in Mehrbettzimmern legt das Hotel die Zimmeraufteilung fest.

 

3. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

 

4. Gebuchte Zimmer sind vom Kunden bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen, sofern keine garantierte Buchung im Sinne von Ziffer IV. 1.1 b) oder c). vorliegt, die durch eine Vorauszahlung oder Angabe einer Kreditkarte bestätigt wurde. Bei nicht garantierten Buchungen hat das Hotel das Recht, die Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche herleiten kann.

 

5. Am vereinbarten Abreisetag müssen die Zimmer dem Hotel bis spätestens 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung gestellt werden. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers 100 Prozent des vollen gültigen Logispreises (jeweils gültiger Onlinepreis auf www.chillten.de) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Bei einer vorab gebuchten Spätabreise verlängert sich die Abreisezeit bis spätestens 12.00 Uhr.

 

6. Für Gruppen ab 12 Personen ist dem Hotel spätestens bei Anreise eine Liste aller Teilnehmer mit vollem Namen und Geburtsdatum auszuhändigen.

 

7. Überschreitet die Gesamtzahl der anreisenden Personen die vertraglich vereinbarte Personenzahl, so besteht für die zusätzlichen Personen kein Anspruch auf Unterbringung.

 

8. Personen unter 18 Jahren ist die Übernachtung im Schlafsaal nicht gestattet. In Privatzimmern dürfen minderjährige Personen nur in Begleitung eines Elternteils oder mindestens einer von den Erziehungsberechtigten bevollmächtigten, volljährigen Person oder mit einer schriftlichen Einverständniserklärung und einer Kopie des Personalausweises einer erziehungsberechtigten Person übernachten. Letzteres wird ausschließlich für minderjährige Personen ab 16 Jahre akzeptiert. Diese Regelungen gelten nicht für Gruppenreisende in Begleitung einer von den Erziehungsberechtigten bevollmächtigten, volljährigen Person. Das Hotel behält sich vor, die Unterbringung minderjähriger Personen im Einzelfall abzulehnen.

 

9. Bei einer Übernachtung im Schlafsaal gilt ein maximaler Aufenthalt von 14 Nächten innerhalb von vier Wochen.

 

10. Das Mitbringen von Haustieren oder geräuschverursachenden medizinischen Großgeräten (z.B. Beatmungs-/Sauerstoffgeräten) ist nur in privaten Zimmern erlaubt. Das Hotel kann die Unterbringung von Tieren im Einzelfall ablehnen. Tiere müssen grundsätzlich im Voraus beim Hotel angemeldet werden. Das Hotel berechnet pro Tier und Übernachtung eine Gebühr von 20,00 EUR.

 

11. Bei Buchung von Frühstück wird das Frühstück im Anschluss an die Übernachtung gereicht. Bei Buchung von Halb- oder Vollpension wird als erste Mahlzeit, sofern nicht anders vereinbart, am Anreisetag Abendessen gereicht. Die Essenszeiten werden spätestens bei Ankunft des Kunden bzw. der Gruppe mit dem Hotel vereinbart.

 

 

VII. HAFTUNG UND VERJÄHRUNG

 

1. Für schuldhaft oder fahrlässig verursachte Inventarschäden oder grobe Verunreinigungen haftet der Kunde. Bei Nichtfeststellung des Schuldigen einer Gruppe, haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch. Das Hotel behält sich das Recht vor, bei Anreise oder während des Aufenthaltes eine Kaution in Höhe von bis zu 500,00 EUR pro Buchung einzufordern, die bei Abreise zurückgezahlt wird, sofern das Hotel bis dahin keine durch den Kunden bzw. die Gruppe verursachten Schäden oder grobe Verunreinigungen feststellen konnte. Schäden oder Kosten für die Beseitigung grober Verunreinigungen, die über den Kautionsbetrag hinausgehen, sind direkt vor Ort zu begleichen oder werden nachträglich in Rechnung gestellt, wenn dem Hotel Kosten für z.B. Feuerwehr- oder andere Rettungseinsätze von Dritten in Rechnung gestellt werden. Letzteres gilt auch für Schäden und grobe Verunreinigungen, welche erst nach Abreise des Kunden bzw. der Gruppe festgestellt werden.

 

2. Das Rauchen ist in allen Bereichen des Hotels strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes berechnet das Hotel eine Gebühr von 250,00 EUR. Selbiges gilt für das Manipulieren von Rauchwarnmeldern oder das unbefugte Öffnen von Notfalltüren. Das Hotel behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn z.B. dem Hotel ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird oder ein durch unerlaubtes Rauchen entstandener Brand Schaden am Hoteleigentum verursacht hat.

 

3. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Meldung des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

 

4. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts Anderweitiges geregelt ist.

 

5. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

 

6.  PKW Stellplätze stehen den Kunden kostenlos zur Verfügung. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 4. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.

 

7. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

 

8. Nachrichten, Post und Warensendungen für Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Die Zustelladresse des Hotels kann von der Hotel- oder Firmenadresse abweichen. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

 

9. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung des Hotels für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

 

10. Haftungsausschluss: Das Turnen und das Springen auf sowie die unsachgemäße Nutzung der Einzel- und Doppelstockbetten, sind strengstens untersagt. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die durch das Fallen aus einem Einzel- oder Doppelstockbett zustande kommen.

 

 

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

 

3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftliche Sitz ist Bottrop. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen.

 

4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschrift.

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